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Gesetz zur Archivierung des deutschen Internets

Hinweis: Nein, es ist nicht der 1. April. Es ist Fakt: Gestern trat die “Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek” in Kraft. Was das genau bedeutet? – Jedes nicht private deutsche Internetangebot soll in der Deutschen Nationalbibliothek archiviert werden. Dafür zu sorgen, dass die Seiten an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) geschickt werden, muss jeder Seitenbetreiber selbst, ob als PDF oder ZIP-Datei. Und wer das nicht macht, handelt gegen geltendes Gesetz und muss sich auf Strafen bis zu 10.000 Euro gefasst machen. Wahnsinn!

Einerseits ist es schön und gut das Inhalte für unsere Nachkommen archiviert werden, andererseits frage ich mich wie man das Datenvolumen bewältigen will. Das Beste: die DNB weiss selbst noch nicht wie das Ganze umgesetzt werden soll. Da waren die Politiker mal wieder schneller im Geld ausgeben, als in der Planung dieser wahnsinnigen Aktion.

Vielleicht sollte man mit Google zusammenarbeiten. Die haben doch theoretisch das gesamte deutsche Internet schon archiviert. Moment, Google ist ja auch eine deutsche Internetseite. Mhmm, muss Google jetzt seinen kompletten Index an die DNB schicken? Dann hat die DNB ja das deutsche Internet sogar zweimal! Nein, ich vergaß: die DNB möchte ja sogar alle Bilder. und Audio-Dateien haben.  Zum Glück bekommt man noch keine Strafe wenn man sich nicht an das Gesetz hält (weil eben die DNB nicht weiss wie sie es umsetzen soll). Aber sollte das mal der Fall sein, kommt da ein Aufwand auf viele Unternehmen zu, der laut Angaben vom Spiegel 115.000.000 (115 Mio.) Euro im Jahr kostet. So kurbelt man auch die Wirtschaft an :)

via Reallife (1live Radio) ;)

24. Oktober 2008, 08:02 Uhr - Tags: